Allein Gemeinsam

Sicherheit- & Hygieneregeln

Dieses Konzept beschreibt die Sicherheits- und Hygienemaßnahmen zur Eindämmung der Pandemie COVID-19 für den Kulturaktionstag „Allein-Gemeinsam“ in Bielefeld, am 29. Oktober 2021, wo im Zeitrahmen von 12.00 Uhr bis maximal 21.00 Uhr die Veranstaltungen an den Standorten Technisches Rathaus, Volksbank-Lobby, Grüner Würfel und Volkshochschule auf Grundlage der CoronaSchVO vom 17.8.2021 in der aktuellen Fassung vom 1.10.2021 stattfinden. Die maximale Besucher*innenzahl variiert je nach Standort. Die Besucher*innen tragen während der Veranstaltungen eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung. 

Die Veranstaltungen haben eine maximale Dauer von 45 Minuten, einschließlich Zugaben, jeweils ohne Pause.  Zwischen den Veranstaltungen gibt es Zeitslots, in der das Publikum der ersten Veranstaltung den Saal verlassen bzw. das Publikum der zweiten Veranstaltung den Saal betreten kann und in der gelüftet wird. 

Einlassregelung Publikum
An den Eingängen befindet sich ein Aushang mit einem Hinweis auf die Abstandsregelungen und Hygienevorschriften. Der Einlass in den Eingangsbereich erfolgt immer einzeln bzw. pro Haushalt. Abstandsmarkierungen am Boden kennzeichnen die Regelung. Am Eingang stehen Spender mit Händedesinfektionsmittel. Jedem/r Konzertbesucher*in wird empfohlen vor dem Betreten des Eingangsbereichs die Hände zu desinfizieren. Das Publikum muss einen medizinischen Mund-Nasenschutz tragen, auch während der Veranstaltung. 

Kontaktdatenerhebung und 3G-CheckIn
Durch eine Kontaktdatenerhebung via App (LucaApp, opt. CoronaWarnApp) wird die Rückverfolgbarkeit sichergestellt. Dazu werden ausschließlich digitale Apps, hier LucaApp und CoronaWarnApp genutzt. Hinweise zum Check-In und zur Kontaktdatenerhebung pro Station des Kultur-Aktionstages finden die Besucher*innen auf der Website www.allein-gemeinsam.de. Mit der Angabe der Kontaktdaten bestätigt der/die Besucher*in seinen/ihren Besuch der Veranstaltung. Auf die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung wird hingewiesen. Zur Veranstaltung eingelassen werden Personen, die immunisiert, geimpft oder getestet sind (sogenannter 3G-CheckIn); es gilt hier die Definition der geimpften, immunisierten oder getesteten Personen laut CoronaSchVO vom 17. August 2021 in der Fassung vom 1. Oktober 2021 § 2 (8).

Sicherheitspersonal
Das Sicherheitspersonal am Einlass trägt einen Mund-Nasenschutz, kontrolliert die Einhaltung des 3G-Status pro Besucher*in und weist die Besucher*innen auf die Kontaktdatenerhebung hin, die durch die Besucher*innen im Nachgang selbst digital mit dem eigenen Endgerät durchgeführt wird, und weist anschließend den Weg in die Lobby. Das Sicherheitspersonal händigt nach dem 3G-Check jedem Besucher*in ein Armbändchen mit Aufschrift des Veranstaltungsnamens ”www.allein-gemeinsam.de” aus. 

Garderoben, Bewirtung, CD-Verkauf
Um größere Ansammlungen von Personen zu vermeiden, gibt es keine Garderobe. Es erfolgt keine Bewirtung. Es erfolgt kein CD-Verkauf. 

Zugang zum Saal / Foyer / Veranstaltungsraum
Es werden Abstandsmarkierungen auf dem Boden angebracht, um das Publikum  in Kleinstgruppen (Paare/Verwandte aus einem Haushalt) in den Saal / in das Foyer / in den Veranstaltungsraum zu lassen. Es werden keine Eintrittskarten vorgelegt. Die Besucher*innen erhalten am Einlass ein Armbändchen, das sie als Besucher*in ausweist. Es gilt die Pflicht des Tragens eines Mund-Nasenschutzes im gesamten Gebäude.

Lüftung des Veranstaltungsraumes
Die Lüftung erfolgt in den Pausen zwischen den Veranstaltungen, siehe oben. Dazu werden die Türen am Ein- und am Auslass geöffnet, so dass ein Stoßlüften per Querlüftung möglich ist. 

Ende des Konzertes / Auslass des Publikums
Es erfolgt keine Übergabe von Blumen bzw. Präsenten an die Künstler*innen und/oder Akteur*innen. Das Publikum verlässt, wenn möglich, den Saal über einen separaten Ausgang via Einbahnstraßensystem. 

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